Bei der Familienzusammenführung ist oft ein Deutschnachweis im Spiel, gerade beim Ehegattennachzug. Welches Niveau gefordert ist, sorgt häufig für Unsicherheit. Hier bekommst du eine Orientierung.
Welches Niveau bei der Familienzusammenführung?
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Beim Ehegattennachzug werden in vielen Fällen einfache Deutschkenntnisse auf A1-Niveau bereits vor der Einreise verlangt. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa je nach Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltszweck. Welche Regeln in deinem Fall gelten, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde, und die Vorgaben können sich ändern. Prüfe deshalb den aktuellen Stand. Eine Einordnung der Zertifikate gibt unsere Seite welches Deutsch-Zertifikat brauche ich.
Nachweis und nächste Schritte
Den A1-Nachweis erbringst du mit einem anerkannten Zertifikat. Nach der Einreise folgt oft weiterer Spracherwerb, etwa im Integrationskurs. Einen Überblick gibt welches Deutsch-Zertifikat brauche ich, und welche Anforderungen andere Titel stellen, erklärt welches Zertifikat für den Aufenthaltstitel. Ob telc anerkannt wird, liest du in wird telc anerkannt, und zum Vergleich hilft Sprachniveau für die Einbürgerung.
Fazit
Bei der Familienzusammenführung wird oft A1 vor der Einreise verlangt, mit vielen Ausnahmen. Die genauen Vorgaben legt die zuständige Stelle fest, frag dort rechtzeitig nach.